Grundpflege
Grundpflege ist grundlegende, gewöhnliche und regelmäßig wiederkehrende Pflegeleistungen. Diese umfassen den Bereich der Körperpflege, der Ernährung und der Mobilität, sowie andere nicht-medizinische Pflegetätigkeiten aus den Bereichen der Aktivitäten des täglichen Lebens.
Körperpflege
Die Körperpflege dient in erster Linie der Steigerung des Wohlbefindens. Sich frisch, sauber und wohlriechend zu fühlen, fördert das Gefühl gesund zu sein. Daher ist sie besonders bei alten und pflegebedürftigen Menschen ein wichtiger Aspekt.
Die Zeit der Körperpflege nutzen wir für Gespräche, zur Durchführung von Bewegungsübungen, zur Mobilisation und Aktivierung und zur wichtigen Beobachtung der zu pflegenden Person und seiner aktuellen Situation. Und nicht zuletzt ist die pflegebedürftige Person in dieser Zeit nicht allein, sondern erhält Zuwendung unseres Pflegepersonals.
Folgende Aufgaben können von uns übernommen werden. Abweichungen der Leistungen können auf Wunsch des Patienten situativ erfolgen.
- Teilkörperwäschen
- Ganzkörperwäschen
- Teilkörperwaschen im Bett
- Ganzkörperwaschen im Bett
- Teilkörperwaschen vor dem Waschbecken
- Intimpflege
- Duschen
- Baden
- Augen-, Ohren- und Nasenpflege
- Die Mundhygiene
- Haarpflege und Rasur
- Fuß- und Nagelpflege
Ernährung
Nahrungsdarreichung, das Essen geben oder Essensgabe bezeichnet die Art und Weise, wie jemandem Speisen angereicht oder eingegeben werden, der nicht selbst in der Lage ist, sich die Nahrung zuzuführen.
Das kann familiäre Fürsorge sein oder eine zentrale pflegerische Tätigkeit, die nicht unter Zeitdruck erfolgen darf und bei der verschiedene Aspekte zu beachten sind.
- Unterstützung des subjektiven Wohlbefindens des Person (Genusserlebnis).
- Ausreichende und ausgewogene Zufuhr von Nahrungsmitteln und Flüssigkeit zur Erhaltung eines angemessenen Ernährungszustandes.
- individuelle, patientengerechte Aktivierung und Motivierung.
- Erhaltung und Förderung der Mundsensibilität und Schluckfähigkeit.
- Vorbereitung des Umfeldes
- Vorbereitung des Patienten
- Mundpflege oder auch Zähneputzen anbieten und ggf. durchführen
- Vorbereitung der Kost
- das mundgerechte Zubereiten der Nahrung
- Essen anreichen / die Aufnahme der Nahrung
Mobilität
Sie bedeutet in pflegerischen und medizinischen Zusammenhängen die Fähigkeit, sich fortzubewegen, einen Ortswechsel oder (im weiteren Sinn) eine Lageveränderung durchzuführen.
- Selbständiges Aufstehen und Zubettgehen
- An- und Auskleiden
- Gehen
- Stehen (Transfer)
- Treppensteigen
- Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung
Eigenbewegung:
- Gehen (auch Krabbeln, Rutschen, Kriechen)
- Positionsveränderungen im Liegen und Sitzen aus eigener Kraft
- Drehen, Aufrichten, Strecken etc.
- mit Hilfsmitteln (Fahren im Rollstuhl, Gehen mit Unterarmstütze, Rollator etc.)
Beweglichkeit. Die Gesamtbeweglichkeit und damit die Fähigkeit zum Ortswechsel ist von verschiedenen Faktoren abhängig:
- Beweglichkeit von Gelenken (Streck- und Beugbarkeit, z.B. hypermobile Lendenwirbelsäule bei Trisomie 21)
- Verschiebbarkeit von Organen, Tumoren, Implantaten u. ä. im umgebenden Gewebe.
- Kognitive Fähigkeiten, Wahrnehmung
- Umgebung